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Bundesgerichtshof
Urt. v. 31.03.1993, Az.: AK 5/93; 3 BJs 512/90

Unterschlagung; Brieföffnung; MfS; DDR

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
31.03.1993
Aktenzeichen
AK 5/93; 3 BJs 512/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 12328
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • Wolfslast, NStZ 94, 542

Amtlicher Leitsatz

Angehörige der MfS der ehemaligen DDR, die Postsendungen von West- nach Ostdeutschland Geld- und Wertsachen entnommen und der Staatskasse der DDR zugeführt haben, sind wegen Unterschlagung zu bestrafen.