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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.04.1982, Az.: 4 AZR 122/81

Bauleiter; Baustelle; Entfernung; Wegezeitvergütung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.04.1982
Aktenzeichen
4 AZR 122/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10209
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 38, 357 - 364
  • Betr. 1982, 2042
  • JR 1983, 220

Amtlicher Leitsatz

Ist ein angestellter Bauleiter sowohl im Baubetrieb als auch auf mindestens 10 km entfernten Baustellen beschäftigt, erhält er Wegezeitvergütung (Verpflegungszuschuß) nach § 7 Nr. 2.2 RTV-Bau Ang. nur für Tage, an denen er überwiegend auf solchen Baustellen tätig und mehr als 10 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist.