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Bundessozialgericht
Urt. v. 03.09.1986, Az.: 9a RV 8/84

Versorgungsehe; Widerlegung der Rechtsvermutung; Heirat eines Pflegebedürftigen; Absehbares Ableben

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
03.09.1986
Aktenzeichen
9a RV 8/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11219
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Lüneburg 10.09.1982 - S 12 V 11/81
LSG Celle 07.07.1983 - L 9 V 310/82

Fundstellen

  • BSGE 60, 204 - 208
  • MDR 1987, 259-260 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Rechtsvermutung einer sogenannten Versorgungsehe (§ 38 Abs. 2 BVG) gilt in der Regel als widerlegt, wenn ein Beschädigter heiratet, der auf Pflege ständig angewiesen und dessen Ableben bei Eheschließung auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist.