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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.03.1958, Az.: IV ZR 307/57

Zeuge; Beantwortung von Fragen; Unehre; Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.03.1958
Aktenzeichen
IV ZR 307/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10255
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 26, 391 - 400
  • MDR 1958, 413-414 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1958, 753 (amtl. Leitsatz mit Anm.)
  • NJW 1958, 826-827 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZZP 1958, 465-471

Redaktioneller Leitsatz

Fragen, deren Beantwortung einem Zeugen zur Unehre gereichen oder die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung zuziehen würde, braucht dieser nicht zu beantworten. Dies gilt auch für den Fall, wenn die wahrheitsgemäße Aussage dem Zeugen keine Unehre bringen oder die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nicht hervorrufen würde.