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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.05.1968, Az.: 3 StR 72/68

Besetzungsrüge; Darlegung der Umstände; Zugehörigkeit zum Spruchkörper; Beschwerdeführer

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.05.1968
Aktenzeichen
3 StR 72/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10920
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Wuppertal

Fundstellen

  • BGHSt 22, 169 - 170
  • MDR 1968, 774-775 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1968, 1684 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Soll die sog. Besetzungsrüge ordnungsgemäß erhoben werden, so muß für jeden Richter, der an der Entscheidung mitgewirkt hat und dessen Mitwirken zu beanstanden ist, der Umstand, warum sein Tätigwerden nach Ansicht des Beschwerdeführers entgegenstand, genau dargelegt werden. Wird allgemein und nicht näher ausgeführt behauptet, daß die mitwirkenden Richter dem Spruchkörper nicht angehört hätten, so reicht dies nicht aus.