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§ 45 EnergieStG - Begriffsbestimmung

Bibliographie

Titel
Energiesteuergesetz (EnergieStG)
Amtliche Abkürzung
EnergieStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
612-20

Die Steuerentlastung im Sinne dieses Gesetzes umfasst den Erlass, die Erstattung und die Vergütung einer entstandenen Steuer.