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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 21.10.1992, Az.: 1 BvR 1233/91

Lebensstandart der Eheleute; Maßgeblicher Zeitpunkt; Unterhalt; Scheidung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
21.10.1992
Aktenzeichen
1 BvR 1233/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 12595
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • FamRZ 1993, 171-172 (Volltext mit red. LS)
  • NJW 1993, 2926 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Von Verfassungs wegen ist es nicht zu beanstanden, daß die Fachgerichte die Vorschrift des § 1578 I 1 BGB i. S. der Sicherung des in der Ehe erreichten Lebensstandards so auslegen, daß an die zum Zeitpunkt der Scheidung für Unterhaltszwecke verfügbaren Mittel angeknüpft wird.