Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.04.1958, Az.: 3 AZR 16/56
Anstellung eines Arbeitnehmers; Subjektive Vorstellungen; Verbindung zum Nationalsozialismus
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 01.04.1958
- Aktenzeichen
- 3 AZR 16/56
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1958, 10003
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 7 G131
Fundstellen
- BAGE 5, 271 - 274
- AP Nr. 9 zu § 7 RegelungsG
- DVBl 1959, 76 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1958, 1110 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Bei G131 § 7 kommt es nicht entscheidend darauf an, von welchen subjektiven Vorstellungen der Arbeitgeber bei der Anstellung des betreffenden Arbeitnehmers im einzelnen beherrscht war, sondern darauf, ob der Arbeitnehmer objektiv gesehen auch dann ohne sachliche Bedenken hätte angestellt werden können, wenn er keine enge Verbindung zum Nationalsozialismus gehabt hätte.