Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 10.11.2020, Az.: 1 BvR 1319/20
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 10.11.2020
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1319/20
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2020, 48717
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201110.1bvr131920
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hessen - 05.06.2018 - AZ: 12 Sa 421/17
- BAG - 22.01.2020 - AZ: 10 AZR 387/18
Rechtsgrundlage
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
[Gründe]
1
Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen dieselben Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.
2
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
3
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.