Bundesgerichtshof
Beschl. v. 10.01.2007, Az.: 2 ARs 545/06; 2 AR 308/06
Abgabe eines bereits eröffneten Verfahrens bei Verlegung des Aufenthaltsortes des Angeklagten im Jugendstrafverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.01.2007
- Aktenzeichen
- 2 ARs 545/06; 2 AR 308/06
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2007, 10310
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- AG Adelsheim - AZ: 1 Ds 12 Js 6454/06 AK 127/06
- AG Heilbronn - AZ: 51 ARs 5008/06
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- StraFo 2007, 162 (Volltext mit amtl. LS)
- ZJJ 2007, 82 (Volltext mit red. LS)
Verfahrensgegenstand
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
nach Anhörung des Generalbundesanwalts
am 10. Januar 2007
beschlossen:
Tenor:
Für die Untersuchung und Entscheidung der Sache ist das Amtsgericht - Jugendgericht - Heilbronn zuständig.
Gründe
Der Generalbundesanwalt hat in seiner Stellungnahme an den Senat ausgeführt:
"Der Angeklagte hat nach Aktenlage ersichtlich nach Erhebung der Anklage vom 18. August 2006 seinen Aufenthaltsort nach Heilbronn verlegt. Die Anklageschrift wurde ihm noch unter seiner alten Anschrift in Adelsheim zugestellt (Blatt 53). Die Mitteilung des Angeklagten, dass er nunmehr in Heilbronn auf der Straße lebe und postalisch über seine Mutter erreichbar sei (Blatt 65) begründet den Aufenthaltswechsel gemäß § 42 Abs. 3 JGG; maßgebend ist der faktische Aufenthalt und nicht gemäß § 8 StPO der Wohnsitz oder die Meldeanschrift des Jugendlichen (Schoreit in Diemer/Schoreit/Sonnen Jugendgerichtsgesetz 4. Auflage § 42 Rdn. 6). Bei dieser Sachlage ist die Abgabe des bereits eröffneten Verfahrens (Blatt 77) vom Amtsgericht Adelsheim an das Amtsgericht Heilbronn zulässig.
Die Verfahrensabgabe ist im Hinblick auf die am Verfahren zu beteiligende Jugendgerichtshilfe der Stadt Heilbronn auch sachgerecht. Hinzukommt, dass die benannten Zeugen alle im Bezirk des Amtsgerichts Heilbronn wohnen."
Dem schließt sich der Senat an.
Bode
Otten
Fischer
Roggenbuck