Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.01.1962, Az.: 5 AZR 179/61
Ersatzzustellung; Direktor eines Arbeitsamts; Eigenschaft als Behördenvorstand; Prozeßvollmacht; Berufung; Verspätete Einlegung; Berufungsbegründungsfrist; Nachholung der versäumten Prozeßhandlung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.01.1962
- Aktenzeichen
- 5 AZR 179/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10100
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1962, 706
- DB 1962, 544 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Ersatzzustellung gemäß ZPO § 184 Abs. 1 an den Direktor eines ArbA ist wirksam, wenn ihm in seiner Eigenschaft als Behördenvorstand besondere Prozeßvollmacht erteilt ist.
2. Auch bei verspäteter Einlegung der Berufung läuft die Berufungsbegründungsfrist vom Zeitpunkt der verspätet eingelegten Berufung an.
Dies gilt auch dann, wenn statt der gemäß ZPO § 236 Nr. 3 zulässigen Bezugnahme auf die verspätet eingelegte Berufung die versäumte Prozeßhandlung nachgeholt und erneut Berufung eingelegt wird.