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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 12.12.1973, Az.: 2 BvL 4/72

Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft ; Anordnung der Erzwingungshaft ; Verpflichtung auf Erzwingungshaft

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
12.12.1973
Aktenzeichen
2 BvL 4/72
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 11011
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Schwelm 24.04.1972

Fundstellen

  • BVerfGE 36, 258 - 264
  • NJW 1974, 356 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn die Voraussetzungen des § 96 Abs. 1 OWiG vorliegen ist ein Gericht nicht dazu verpflichtet, dem Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft stattzugeben.Vielmehr liegt es in seinem Ermessen, die Erzwingsungshaft anzuordnen.