Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 02.07.1992, Az.: 2 BvR 972/92
Vorlage; Willkür; Strafsenat; Großer Senat; Umladung; Abwesenheit
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 02.07.1992
- Aktenzeichen
- 2 BvR 972/92
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1992, 12461
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NStZ 1993, 90-91 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Beim Unterlassen einer Vorlage nach § 132 Abs. 2 GVG kommt eine Grundrechtsverletzung des Betroffenen nur in Betracht, wenn das Gericht willkürlich handelte.
2. Es liegt keine Verletzung von Verfassungsrecht vor, wenn der Angeklagte im Fall eines verlegten Termins über seinen Verteidiger umgeladen wird. Dies gilt auch dann, wenn in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt wird.