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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 02.07.1992, Az.: 2 BvR 972/92

Vorlage; Willkür; Strafsenat; Großer Senat; Umladung; Abwesenheit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
02.07.1992
Aktenzeichen
2 BvR 972/92
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 12461
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1993, 90-91 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Beim Unterlassen einer Vorlage nach § 132 Abs. 2 GVG kommt eine Grundrechtsverletzung des Betroffenen nur in Betracht, wenn das Gericht willkürlich handelte.

2. Es liegt keine Verletzung von Verfassungsrecht vor, wenn der Angeklagte im Fall eines verlegten Termins über seinen Verteidiger umgeladen wird. Dies gilt auch dann, wenn in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt wird.