Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.02.1982, Az.: 4 AZR 387/79
Erste Lehrkräfte; Leitungsaufgaben; Organisation des Schulbetriebes; Organisation der Verwaltung; Übertragung durch ausdrückliche Anordnung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.02.1982
- Aktenzeichen
- 4 AZR 387/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10178
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- BAGE 38, 62 - 69
- PersV 1984, 85
Amtlicher Leitsatz
1. "Erste Lehrkräfte" können nur dann Vergütung nach BAT Anlage 1a VergGr IVb Fallgruppe 14 beanspruchen, wenn ihnen Leitungsaufgaben für die gesamte Lehranstalt übertragen worden sind. Leitungsaufgaben in einzelnen Abteilungen oder Fachrichtungen reichen nicht aus. Entscheidend ist die jeweilige Organisation des Schulbetriebes und der Verwaltung.
2. Außerdem müssen der "Ersten Lehrkraft" die Leitungsaufgaben "durch ausdrückliche Anordnung" übertragen worden sein. Eine besondere Form ist dafür nicht vorgeschrieben.