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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 11.10.1995, Az.: 1 BvR 1249/95

Rechtliches Gehör; Tatsachenbehauptung; Beweismittel; Mündliche Verhandlung; Erklärungsfrist

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.10.1995
Aktenzeichen
1 BvR 1249/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13226
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • FamRZ 1995, 1561-1562 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn das Gericht Tatsachenbehauptungen und Beweismittel der Gegenseite, die erst in der mündlichen Verhandlung vorgebracht werden, bei seiner Entscheidung verwertet, ohne der Partei eine beantragte Erklärungsfrist einzuräumen.