Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 11.10.1995, Az.: 1 BvR 1249/95
Rechtliches Gehör; Tatsachenbehauptung; Beweismittel; Mündliche Verhandlung; Erklärungsfrist
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 11.10.1995
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1249/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 13226
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- FamRZ 1995, 1561-1562 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn das Gericht Tatsachenbehauptungen und Beweismittel der Gegenseite, die erst in der mündlichen Verhandlung vorgebracht werden, bei seiner Entscheidung verwertet, ohne der Partei eine beantragte Erklärungsfrist einzuräumen.