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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.02.1984, Az.: IVb ZB 887/81

Versorgungsanrechte; Unentgeltliche Zuwendung; Versorgungsausgleich; Direktleistung; Schenkung von Beitragsmarken

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.02.1984
Aktenzeichen
IVb ZB 887/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 13135
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1984, 827-828 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 1542-1543 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Auch Versorgungsanrechte, die durch unentgeltliche Zuwendungen Dritter finanziert worden sind, unterliegen grundsätzlich dem Versorgungsausgleich. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Zuwendungen in einer Weise gemacht worden sind, daß sie wirtschaftlich einer Direktleistung von Beiträgen an den Versicherungsträger gleichzustellen sind.- Behandlung der Schenkung von Beitragsmarken.