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§ 84a LBO - Aufbau der Marktüberwachungsbehörden

Bibliographie

Titel
Landesbauordnung (LBO)     
Amtliche Abkürzung
LBO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2130-1

Marktüberwachungsbehörden sind

  1. 1.

    die oberste Bauaufsichtsbehörde (Marktüberwachungsbehörde),

  2. 2.

    das Deutsche Institut für Bautechnik (gemeinsame Marktüberwachungsbehörde).