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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.11.1988, Az.: 5/5b RJ 100/86

Hinterbliebenenanspruch; Deklaratorische Verzichtserklärung; Hinderungsgründe einer Unterhaltspflicht

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.11.1988
Aktenzeichen
5/5b RJ 100/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11511
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Lübeck 02.02.1983 - S 2 J 362/82
LSG Schleswig 26.08.1986 - L 5 J 188/85

Fundstelle

  • NJW 1989, 2009

Amtlicher Leitsatz

Ein umfassender und endgültiger Verzicht auf Unterhalt schließt einen Hinterbliebenenanspruch nach § 1265 I 2 RVO nicht aus, wenn einer der in Nr. 1 genannten Hinderungsgründe einer Unterhaltspflicht des Versicherten die wesentliche Ursache für die - deklaratorische - Verzichtserklärung gewesen ist.