Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.05.1973, Az.: II ZR 66/71
Verantwortungsbereich des Schiffsführers; Lotse; Fehler des Lotsen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 21.05.1973
- Aktenzeichen
- II ZR 66/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 11232
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 2 BSchStrO 1966
- § 3 BinnSchG
- § 92 BinnSchG
Fundstellen
- MDR 1973, 744 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1973, 1327 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1973, 814-816 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Verantwortungsbereich eines Schiffs- oder eines Schleppzugführers wird durch die Annahme eines Lotsen nicht eingeschränkt. Begehen diese aber einen Fehler, weil sie der Lotse falsch beraten oder es pflichtwidrig unterlassen hat, sie auf eine schwierige Stelle hinzuweisen und die in diesem Zusammenhang zu treffenden Maßnahmen zu empfehlen, so ist Ihr Verhalten entschuldigt, sofern sie die fehlerhafte Handlungsweise des Lotsen nicht erkennen konnten.