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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.05.1973, Az.: II ZR 66/71

Verantwortungsbereich des Schiffsführers; Lotse; Fehler des Lotsen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.05.1973
Aktenzeichen
II ZR 66/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11232
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1973, 744 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 1327 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1973, 814-816 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Verantwortungsbereich eines Schiffs- oder eines Schleppzugführers wird durch die Annahme eines Lotsen nicht eingeschränkt. Begehen diese aber einen Fehler, weil sie der Lotse falsch beraten oder es pflichtwidrig unterlassen hat, sie auf eine schwierige Stelle hinzuweisen und die in diesem Zusammenhang zu treffenden Maßnahmen zu empfehlen, so ist Ihr Verhalten entschuldigt, sofern sie die fehlerhafte Handlungsweise des Lotsen nicht erkennen konnten.