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Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist
(Wertpapierprospektgesetz - WpPG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)
Amtliche Abkürzung
WpPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4110-9

Vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 14, 15 und 16 des Gesetzes vom 4. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33)

Inhaltsübersicht(2)§§
Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Abschnitt 2
Ausnahmen von der Prospektpflicht und Regelungen zum Wertpapier-Informationsblatt
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts3
Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung4
Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung; Veröffentlichung durch die Bundesanstalt5
(weggefallen)6
Werbung für Angebote, für die ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen ist7
Abschnitt 3
Prospekthaftung und Haftung bei Wertpapier-Informationsblättern
Prospektverantwortliche8
Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt9
Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt10
Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt11
Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Prospekt12
Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt13
Haftung bei fehlendem Prospekt14
Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt15
Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche16
Abschnitt 4
Zuständige Behörde und Verfahren
Zuständige Behörde17
Befugnisse der Bundesanstalt im Hinblick auf die Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1129 und dieses Gesetzes18
Befugnisse der Bundesanstalt im Hinblick auf die Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/263118a
Verschwiegenheitspflicht19
Sofortige Vollziehung20
Abschnitt 5
Sonstige Vorschriften
Anerkannte Sprache21
Elektronische Einreichung, Aufbewahrung22
(weggefallen)23
Bußgeldvorschriften24
Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2023/263124a
Maßnahmen bei Verstößen25
Datenschutz26
Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes27
Übergangsbestimmungen zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen28

Artikel 1 des Prospektrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698)

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.