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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.08.1997, Az.: BVerwG 3 C 51/96

DDR; Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen; Zwangsaussiedlung; Rehabilitierung; Eingriff in Vermögensrechte; Verlust berücksichtigungsfähiger Vermögensrechte; Eigentümer einer Bodenreformwirtschaft

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
07.08.1997
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 51/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12278
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Schwerin 18.09.1996 - 1 A 1432/95

Fundstellen

  • ThürVBl 1998, 65
  • VIZ 1998, 344-345

Amtlicher Leitsatz

1. Die Aufhebung von rechtsstaatswidrigen Maßnahmen der DDR zur Zwangsaussiedlung aus Bodenreformeigentum im Wege der Rehabilitierung nach § 1 VwRehaG wegen Eingriffs in Vermögensrechte setzt den Verlust nach § 2 Abs. 2 VermG berücksichtigungsfähiger Vermögensrechte voraus.

2. Der frühere Eigentümer einer Bodenreformwirtschaft, der sein Eigentum infolge einer Zwangsaussiedlung innerhalb der DDR verloren hatte und später dort verstarb, kann nicht auf Antrag des Erben wegen Eingriffs in Vermögenswerte nach § 1 Abs. 1 VwRehaG rehabilitiert werden.