Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.08.1997, Az.: BVerwG 3 C 51/96
DDR; Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen; Zwangsaussiedlung; Rehabilitierung; Eingriff in Vermögensrechte; Verlust berücksichtigungsfähiger Vermögensrechte; Eigentümer einer Bodenreformwirtschaft
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 07.08.1997
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 51/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1997, 12278
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Schwerin 18.09.1996 - 1 A 1432/95
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- ThürVBl 1998, 65
- VIZ 1998, 344-345
Amtlicher Leitsatz
1. Die Aufhebung von rechtsstaatswidrigen Maßnahmen der DDR zur Zwangsaussiedlung aus Bodenreformeigentum im Wege der Rehabilitierung nach § 1 VwRehaG wegen Eingriffs in Vermögensrechte setzt den Verlust nach § 2 Abs. 2 VermG berücksichtigungsfähiger Vermögensrechte voraus.
2. Der frühere Eigentümer einer Bodenreformwirtschaft, der sein Eigentum infolge einer Zwangsaussiedlung innerhalb der DDR verloren hatte und später dort verstarb, kann nicht auf Antrag des Erben wegen Eingriffs in Vermögenswerte nach § 1 Abs. 1 VwRehaG rehabilitiert werden.