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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1976, Az.: 2 AZR 470/75

Wartezeit; Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber; Anrechnung auf die Wartezeit; Unterbrechung; Weiterbeschäftigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.12.1976
Aktenzeichen
2 AZR 470/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10039
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 25.06.1974 - 11 (12) Sa 1038/73

Fundstellen

  • BAGE 28, 252 - 260
  • DB 1977, 587-589 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1977, 272-274
  • MDR 1977, 523 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 1309-1311 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG sind die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht. Dabei kommt es insbesondere auf Anlaß und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an. Ob auch die Zeit der Unterbrechung anzurechnen ist, bleibt offen.