Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1976, Az.: 2 AZR 470/75
Wartezeit; Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber; Anrechnung auf die Wartezeit; Unterbrechung; Weiterbeschäftigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.12.1976
- Aktenzeichen
- 2 AZR 470/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10039
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 25.06.1974 - 11 (12) Sa 1038/73
Rechtsgrundlagen
- § 1 KSchG 1969
- § 622 BGB
- § 2 AngKSchG
- § 4 BUrlG
Fundstellen
- BAGE 28, 252 - 260
- DB 1977, 587-589 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1977, 272-274
- MDR 1977, 523 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1977, 1309-1311 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG sind die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht. Dabei kommt es insbesondere auf Anlaß und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an. Ob auch die Zeit der Unterbrechung anzurechnen ist, bleibt offen.