Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.10.1994, Az.: 4 AZR 843/93
BAT; Höhergruppierung; Lehrgangsteilnahme
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.10.1994
- Aktenzeichen
- 4 AZR 843/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 10213
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Essen 10.12.1992 - 3 Ca 3006/92
- LAG Düsseldorf 11.08.1993 - 2 Sa 322/93
Rechtsgrundlage
- § 22 BAT
Fundstellen
- AuR 1995, 63 (amtl. Leitsatz)
- BB 1995, 156 (amtl. Leitsatz)
- NZA 1995, 1008 (amtl. Leitsatz)
- RdA 1995, 188 (amtl. Leitsatz)
- ZTR 1995, 124-125 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Nach der Protokollerklärung Nr. 15 zur VergGr. Kr. VI Fallgr. 7 der Anlage 1b Abschn. A zum BAT hängt die Höhergruppierung von dem Besuch eines mindestens einjährigen Lehrgangs oder eines mindestens zweijährigen berufsbegleitenden Lehrganges ab.
2. Ein berufsbegleitender Lehrgang, der sich allein aufgrund von äußeren Umständen, die weder auf dessen Konzept noch den vermittelten Inhalten beruhen, auf einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren erstreckt, erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung.