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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.10.1994, Az.: 4 AZR 843/93

BAT; Höhergruppierung; Lehrgangsteilnahme

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.10.1994
Aktenzeichen
4 AZR 843/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 10213
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Essen 10.12.1992 - 3 Ca 3006/92
LAG Düsseldorf 11.08.1993 - 2 Sa 322/93

Fundstellen

  • AuR 1995, 63 (amtl. Leitsatz)
  • BB 1995, 156 (amtl. Leitsatz)
  • NZA 1995, 1008 (amtl. Leitsatz)
  • RdA 1995, 188 (amtl. Leitsatz)
  • ZTR 1995, 124-125 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Nach der Protokollerklärung Nr. 15 zur VergGr. Kr. VI Fallgr. 7 der Anlage 1b Abschn. A zum BAT hängt die Höhergruppierung von dem Besuch eines mindestens einjährigen Lehrgangs oder eines mindestens zweijährigen berufsbegleitenden Lehrganges ab.

2. Ein berufsbegleitender Lehrgang, der sich allein aufgrund von äußeren Umständen, die weder auf dessen Konzept noch den vermittelten Inhalten beruhen, auf einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren erstreckt, erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung.