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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.05.1976, Az.: 1 AZR 116/74

Schulungsveranstaltung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Lohnfortzahlungsanspruch; Gesamtschulung; Geprägetheorie

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.05.1976
Aktenzeichen
1 AZR 116/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10160
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Ulm 05.06.1973 - 1 Ca 265/73
LAG Stuttgart 27.11.1973 - 2 Sa 66/73

Fundstelle

  • ARST 1976, 180

Amtlicher Leitsatz

1. Entspricht die Dauer einer erforderlichen Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht mehr dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so kann doch der Lohnfortzahlungsanspruch nach § 37 Abs. 2 BetrVG in vollem Umfang gegeben sein.

2. Kann eine Schulungsveranstaltung wegen der Themengestaltung oder wegen ihres Zeitplans nicht in einen erforderlichen und einen nicht erforderlichen Teil aufgeteilt werden, so kommt es für die Gesamtschulung darauf an, ob die erforderlichen Themen überwiegen. An der vom Senat dazu bisher vertretenen Geprägetheorie (u. a. Beschluß vom 10.5.1974 AP Nr. 4 zu § 65 BetrVG 1972) wird nicht mehr festgehalten.