Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 31.01.1974, Az.: 4 RJ 183/73

Wiedereröffnung; Triftiger Grund; Schluß der mündlichen Verhandlung; Entscheidung; Bekanntgabe

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.01.1974
Aktenzeichen
4 RJ 183/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10930
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1974, 789 (amtl. Leitsatz)
  • DÖV 1974, 430 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1974, 612 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 1500 § 121 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

Ergibt sich nach Schluß der mündlichen Verhandlung ein triftiger Grund für eine Wiedereröffnung, so hat das Gericht - nicht der Vorsitzende allein - über die Wiedereröffnung zu befinden und bei Ablehnung die angestellten Erwägungen bekanntzugeben.