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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.10.1970, Az.: 3 AZR 479/69

Auskunftspflicht; Nebentätigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.10.1970
Aktenzeichen
3 AZR 479/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10104
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 18.06.1969 - 6 Sa 14/69

Fundstellen

  • BB 1971, 86
  • DB 1971, 50 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Kann der Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit dartun, daß sein Arbeitnehmer ihm während des bestehenden Arbeitsverhältnisses unerlaubte Konkurrenz gemacht hat, dann ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die von ihm getätigten Geschäfte Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen.