Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.10.1970, Az.: 3 AZR 479/69
Auskunftspflicht; Nebentätigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.10.1970
- Aktenzeichen
- 3 AZR 479/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10104
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 18.06.1969 - 6 Sa 14/69
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1971, 86
- DB 1971, 50 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Kann der Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit dartun, daß sein Arbeitnehmer ihm während des bestehenden Arbeitsverhältnisses unerlaubte Konkurrenz gemacht hat, dann ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die von ihm getätigten Geschäfte Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen.