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§ 39 ThürSchulG - Landesschulbeirat

Bibliographie

Titel
Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
Amtliche Abkürzung
ThürSchulG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
223-1

Zur Beratung des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums wird ein Landesschulbeirat gebildet. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Eltern, der Lehrer, der Erzieher und der Sonderpädagogischen Fachkräfte, der Schüler und der Schulen in freier Trägerschaft. Weitere Mitglieder sind Vertreter von Einrichtungen, die an Bildung und Erziehung beteiligt sind, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände. Näheres wird durch Rechtsverordnung des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums geregelt.