Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.01.2004, Az.: I ZR 164/01
Geschmacksmuster eines vorbekannter Formenschatzes auf dem Warengebiet der Computergehäuse; Geschmacksmusterrechtliche Ansprüche im Computergehäusebereich; Anforderungen an Beurteilung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters; Voraussetzungen für Berücksichtigung des taiwanesischen Marktes bei der Beurteilung der Geschmacksmusterfähigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 29.01.2004
- Aktenzeichen
- I ZR 164/01
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2004, 11210
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Düsseldorf - 24.04.2001
- LG Düsseldorf
Rechtsgrundlage
- § 14a Abs. 1 GeschmMG
Tenor:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. April 2001 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BGH - 29.01.2004 - AZ: I ZR 163/01