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§ 12 MFG - Unterstützung von Außenwirtschaftsbeziehungen

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung des Mittelstandes (Mittelstandsförderungsgesetz - MFG)
Amtliche Abkürzung
MFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
707-9

Das Land kann nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes die Teilnahme von KMU an Firmengemeinschaftsbüros außerhalb der Europäischen Union zum Zwecke der Markterkundung fördern.