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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.10.1967, Az.: 4 AZR 448/66

Arbeitsvermittlung; Tätigkeit des Leiters; Großes Arbeitsamt; Vorübergehende Übertragung von Tätigkeiten; Zeitliche Begrenzung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.10.1967
Aktenzeichen
4 AZR 448/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10034
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • RiA 1968, 33

Amtlicher Leitsatz

1. Die Tätigkeit des Leiters der Arbeitsvermittlung bei einem großen Arbeitsamt ist gegenüber der bei einem besonders großen Arbeitsamt tariflich verschieden zu bewerten.

2. Wird ein großes Arbeitsamt zu einem besonders großen, dann fällt die Tätigkeit des Leiters der Arbeitsvermittlung bei einem großen Arbeitsamt fort.

3. Eine zeitliche Begrenzung der vorübergehenden Übertragung von Tätigkeiten kennt der MTA nicht.