Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.10.1967, Az.: 4 AZR 448/66
Arbeitsvermittlung; Tätigkeit des Leiters; Großes Arbeitsamt; Vorübergehende Übertragung von Tätigkeiten; Zeitliche Begrenzung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.10.1967
- Aktenzeichen
- 4 AZR 448/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10034
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1 TVG
- § 23 MTA
- § 24 MTA
Fundstelle
- RiA 1968, 33
Amtlicher Leitsatz
1. Die Tätigkeit des Leiters der Arbeitsvermittlung bei einem großen Arbeitsamt ist gegenüber der bei einem besonders großen Arbeitsamt tariflich verschieden zu bewerten.
2. Wird ein großes Arbeitsamt zu einem besonders großen, dann fällt die Tätigkeit des Leiters der Arbeitsvermittlung bei einem großen Arbeitsamt fort.
3. Eine zeitliche Begrenzung der vorübergehenden Übertragung von Tätigkeiten kennt der MTA nicht.