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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.02.1981, Az.: 5 AZR 922/78

Abfindung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.02.1981
Aktenzeichen
5 AZR 922/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10166
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 07.08.1978 - 20 Sa 988/78

Fundstellen

  • BAGE 35, 98 - 104
  • MDR 1981, 964-965 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 127-128 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine vertragliche zugesagte Abfindung, die bei Einstellung der Geschäftstätigkeit zu zahlen ist, ist im Konkurs nur als gewöhnliche Konkursforderung nach § 61 Abs. 1 Nr. 6 KO zu berichtigen.