Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.10.1973, Az.: 5 AZR 141/73
Krankenlohn; Teilweise Arbeitsunfähigkeit; Anspruch auf Lohnfortzahlung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.10.1973
- Aktenzeichen
- 5 AZR 141/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10158
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 25.01.1973 - 4 Sa 80/72
Rechtsgrundlagen
- § 616 Abs. 2 BGB
- § 37 BAT
Fundstellen
- BB 1974, 230
- DB 1974, 342-343 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Erfüllt ein teilweise arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in der Zeit, in der er kraft Gesetzes, Tarifvertrages oder Vertrages Anspruch auf Fortzahlung seines Gehaltes/Lohnes hat, seine Arbeitspflicht mit Zustimmung seines Arbeitgebers nur zum Teil, dann hat er grundsätzlich Anspruch auf den um das Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung verminderten "Krankenlohn".