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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.10.1973, Az.: 5 AZR 141/73

Krankenlohn; Teilweise Arbeitsunfähigkeit; Anspruch auf Lohnfortzahlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.10.1973
Aktenzeichen
5 AZR 141/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10158
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 25.01.1973 - 4 Sa 80/72

Fundstellen

  • BB 1974, 230
  • DB 1974, 342-343 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Erfüllt ein teilweise arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in der Zeit, in der er kraft Gesetzes, Tarifvertrages oder Vertrages Anspruch auf Fortzahlung seines Gehaltes/Lohnes hat, seine Arbeitspflicht mit Zustimmung seines Arbeitgebers nur zum Teil, dann hat er grundsätzlich Anspruch auf den um das Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung verminderten "Krankenlohn".