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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.01.1970, Az.: 9 RV 50/67

Verschleppung; Besondere Gefahr; Schädigender Vorgang; Verschleppung durch deutsche Truppen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.01.1970
Aktenzeichen
9 RV 50/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10801
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 44 zu § 5 BVG

Amtlicher Leitsatz

Ein schädigender Vorgang, der infolge einer mit der Verschleppung zusammenhängenden besonderen Gefahr iS des BVG § 5 Abs. 1 Buchst d eingetreten ist, liegt auch dann vor, wenn die Verschleppung nicht durch feindliche, sondern durch deutsche Truppen vorgenommen worden ist.