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§ 19 VerfGHGO - Änderung der Geschäftsordnung

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung
VerfGHGO,RP
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1104-1-1

(1) Jedes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs kann die Änderung der Geschäftsordnung beantragen. Der Antrag soll schriftlich gestellt werden, eine formulierte Textänderung und kurze Begründung enthalten.

(2) Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs.