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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 24.02.1976, Az.: 1 ABR 62/75

Räumliche Entfernung der Filiale vom Hauptbetrieb; Anfechtbarkeit der Entscheidung des Landesarbeitsgericht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.02.1976
Aktenzeichen
1 ABR 62/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 10139
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 11.03.1975 - 5 TaBV 94/73

Fundstellen

  • AiB 2005, 759 (amtl. Leitsatz)
  • DB 1976, 1579-1580 (Volltext mit red./amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wenn das Landesarbeitsgericht die Voraussetzungen des § 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG für eine Göttinger Filiale eines Lebensmittelfilialunternehmens mit Sitz in Kassel angesichts der Verkehrsverbindungen und Kommunikationsmöglichkeiten nicht für gegeben ansieht, so ist dies aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.