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Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.02.1984, Az.: 3 StR 395/83

Tat; Schädliche Neigung; Jugendlicher; Gesamtschau; Ausführung; Persönlichkeitsmangel

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
07.02.1984
Aktenzeichen
3 StR 395/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11259
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • StV 1984, 253

Amtlicher Leitsatz

Stützt das Gericht die Annahme, die Tat beruhe auf schädlichen Neigungen des Jugendlichen, allein darauf, daß sie in der Gesamtschau und Ausführung schwerwiegend sei, setzt eine solche Annahme i. d. R. die Feststellung von Persönlichkeitsmängeln voraus, die schon vor der Tat angelegt waren.