Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.10.2000, Az.: 1 StR 204/00

Störung des öffentlichen Friedens; Störung von Telekommunikationsanlagen; Entziehung elektrischer Energie; Schwerer Raub; Gesamtfreiheitsstrafe; Revision; Generalbundesanwalt; Staatsanwaltschaft

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.10.2000
Aktenzeichen
1 StR 204/00
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2000, 16128
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Tenor:

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21. Dezember 1999 wird verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten durch diese Revision entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

Von Rechts wegen

Gründe

1

Das Landgericht hat den Angeklagten zu zwei Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt. Die zweite Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in fünf Fällen, Störung von Telekommunikationsanlagen, Entziehung elektrischer Energie und wegen schweren Raubes verhängt.

2

Die gegen den Strafausspruch des die zweite Gesamtfreiheitsstrafe betreffenden Tatkomplexes gerichtete, vom Generalbundesanwalt nicht vertretene und mit Nr. 147 RiStBV kaum zu vereinbarende Revision der Staatsanwaltschaft ist offensichtlich unbegründet.