Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.03.1983, Az.: BVerwG 8 C 102/81
Wohnraumversorgung; Angemessene Bedingungen; "Besonders gefährdet"; Belastungen des Wohnungsmarktes; Zweckentfremdung von Wohnheim; Sozialbindung des Eigentums; Recht auf Privatnützigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 11.03.1983
- Aktenzeichen
- BVerwG 8 C 102/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11693
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ü VG Düsseldorf 28.06.1977 - 14 K 969/76
- OVG Münster 17.02.1981 - 14 A 1678/77
Rechtsgrundlagen
- Art. 6 § 1 MRVerbG
- Art. 14 GG
Fundstellen
- NJW 1983, 2893-2895 (Volltext mit amtl. LS)
- WuM 1984, 139-141 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Wohnraum zu angemessenen Bedingungen ist i. S. des Art. 6 § 1 MRVerbG dort "besonders gefährdet", wo ein Zustand unzureichender Wohnraumversorgung der breiteren Bevölkerungsschichten mindestens latent vorhanden ist und dies mit Umständen zusammenhängt, die in dem jeweiligen Ort den Wohnungsmarkt belasten.
2. Verbote der Zweckentfremdung von Wohnraum sind dem Eigentümer als Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums zuzumuten, sofern durch sie die verfassungsrechtlich gewährleistete Privatnützigkeit des Eigentumsgegenstandes nicht aufgehoben wird.