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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 05.02.1976, Az.: BVerwG 7 A 1/76

Ausschluß neuer Anträge; Vergabe von Studienplätzen; Einstweilige Anordnungen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
05.02.1976
Aktenzeichen
BVerwG 7 A 1/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11124
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 50, 124
  • NJW 1976, 1113

Amtlicher Leitsatz

1. § 90 Abs. 2 VwGO schließt neue Anträge nur aus, wenn die Streitsache bei einem der dort genannten Gerichte rechtshängig ist; ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht steht neuen Anträgen nicht entgegen.

2. Ein Streit zwischen Bundesländern um die Erfüllung des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen ist nicht verfassungsrechtlicher Art.

3. Einstweilige Anordnungen sind auch im Länderstreit des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zulässig.