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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.08.1959, Az.: 2 AZR 75/59

Bestehenbleiben desselben Arbeitsverhältnisses; Änderung des Inhalts; Änderung der Tätigkeit; Auslegung eines Einzelarbeitsvertrages; Tarifvertragliche Regelung; Rechtsgültigkeit von Mankoregelungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.08.1959
Aktenzeichen
2 AZR 75/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10056
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 16.01.1959 - 3 Sa 147/58

Fundstellen

  • BAGE 8, 91 - 102
  • BB 1959, 1028
  • DB 1959, 1259 (Kurzinformation)
  • DB 1959, 1257-1258 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Bestehenbleiben desselben Arbeitsverhältnisses bei Änderung seines Inhalts und der Tätigkeit des Arbeitnehmers.

2. Die Auslegung eines Einzelarbeitsvertrages, der ganz auf eine tarifvertragliche Regelung Bezug nimmt, ist vom Revisionsgericht in vollem Umfang nachprüfbar.

3. Zur Rechtsgültigkeit von Mankoregelungen.