Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.06.1982, Az.: BVerwG 2 WDB 6/82
Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte; Einbehaltung von Dienstbezügen; Notwendiger Unterhalt; Familienunterhalt
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 16.06.1982
- Aktenzeichen
- BVerwG 2 WDB 6/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11779
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- TDiG Mitte Koblenz 18.03.1982 - M 8 GL 7/81
Rechtsgrundlagen
- § 120 Abs. 2 WDO
- § 120 Abs. 6 S. 3 WDO
- § 120 Abs. 6 S. 4 WDO
Fundstelle
- BVerwGE 76, 1 - 5
Amtlicher Leitsatz
1. Für die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte nach WDO § 120 Abs. 6 S. 3 und 4 kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auf den der Entscheidung an.
2. Bei einer Anordnung nach WDO § 120 Abs. 2 ist dem Soldaten ein für bescheidene Lebensbedürfnisse seiner Familie ausreichender Betrag zu belassen. Dabei haben freiwillige Zuwendungen Dritter, die der Soldat zur Bestreitung des infolge der Kürzung nicht mehr sichergestellten Familienunterhalts erhält, regelmäßig unberücksichtigt zu bleiben.