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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 01.12.2006, Az.: 1 BvR 1620/04

Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
01.12.2006
Aktenzeichen
1 BvR 1620/04
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2006, 28857
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Brandenburg - 21.01.2004 - AZ: 15 UF 233/00

Verfahrensgegenstand

Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21. Januar 2004 - 15 UF 233/00 -
hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Präsidenten Papier,
die Richterin Hohmann-Dennhardt und
den Richter Hoffmann-Riem am 1. Dezember 2006
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwältin H. beigeordnet.

Papier
Hohmann-Dennhardt
Hoffmann-Riem