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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.02.1976, Az.: BVerwG 7 P 9/74

Beschlußverfahren; Einigungsstelle; Eingruppierung eines Angestellten; Mitbestimmung des Personalrats; Antragsrecht

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.02.1976
Aktenzeichen
BVerwG 7 P 9/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11184
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 50, 176

Amtlicher Leitsatz

1. Im Beschlußverfahren über die Vereinbarkeit des Beschlusses der Einigungsstelle mit Rechtsvorschriften ist die Einigungsstelle Beteiligte.

2. Die Mitbestimmung des Personalrats an der von der Dienststelle beabsichtigten Eingruppierung eines Angestellten erstreckt sich auf die vorgesehene Einreihung in eine der Tarifgruppen des BAT oder - wenn ein Tarifvertrag nicht vorliegt - auf die einzelvertragliche Vereinbarung einer bestimmten Vergütung.

3. Dem Personalrat steht kein Antragsrecht auf höhere Eingruppierung eines Angestellten zu.