Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.11.1978, Az.: 3 AZR 708/77
Versorgungszusage; Blankett-Zusage; Versorgungsbedingung; Billigkeit; Ruhegehalt; Anrechnungsklausel; Überraschende Klausel
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.11.1978
- Aktenzeichen
- 3 AZR 708/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10155
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 15.06.1977 - 2 Sa 522/77
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1979, 364 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1979, 557
Amtlicher Leitsatz
1. Erteilt ein Arbeitgeber eine verbindliche Versorgungszusage, ohne die Einzelheiten näher zu regeln (Blankett-Zusage), so kann er die Versorgungsbedingungen im Rahmen der Billigkeit einseitig festlegen (BAG AP Nr. 110 und 167 zu § 242 BGB-Ruhegehalt).
2. Bei der Ausfüllung einer Blankett Zusage ist maßgebend, welche Vorstellungen und Erwartungen durch die Zusage erweckt wurden. Eine Anrechnungsklausel, mit der die Arbeitnehmer nach den Umständen nicht rechnen konnten, entspricht nicht der Billigkeit.