Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.11.1978, Az.: 3 AZR 708/77

Versorgungszusage; Blankett-Zusage; Versorgungsbedingung; Billigkeit; Ruhegehalt; Anrechnungsklausel; Überraschende Klausel

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.11.1978
Aktenzeichen
3 AZR 708/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10155
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 15.06.1977 - 2 Sa 522/77

Fundstellen

  • DB 1979, 364 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1979, 557

Amtlicher Leitsatz

1. Erteilt ein Arbeitgeber eine verbindliche Versorgungszusage, ohne die Einzelheiten näher zu regeln (Blankett-Zusage), so kann er die Versorgungsbedingungen im Rahmen der Billigkeit einseitig festlegen (BAG AP Nr. 110 und 167 zu § 242 BGB-Ruhegehalt).

2. Bei der Ausfüllung einer Blankett Zusage ist maßgebend, welche Vorstellungen und Erwartungen durch die Zusage erweckt wurden. Eine Anrechnungsklausel, mit der die Arbeitnehmer nach den Umständen nicht rechnen konnten, entspricht nicht der Billigkeit.