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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 29.03.1996, Az.: 2 BvL 4/96

Wahlrecht; Inkompatibilität; Geschäftsführung; Privatrechtliches Unternehmen; Beteiligung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
29.03.1996
Aktenzeichen
2 BvL 4/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12512
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JuS 1997, 265-266 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1996, 2497-2499 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1996, 1099 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 26 I Nr. 6 BerlWahlG insoweit mit den Art. 3 I, 12 I, 31, 72 und 74 I Nr. 11 GG vereinbar ist, als danach Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs eines privatrechtlichen Unternehmens, an dem das Land Berlin mit mehr als 50 v. H. beteiligt ist, mit dem Erwerb der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus aus ihrer beruflichen Funktion ausscheiden.