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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.07.1959, Az.: 2 AZR 398/58

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Formularmäßiger Erlass; Abgangsentschädigung; Pfändungsschutz des Lohnanspruchs

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.07.1959
Aktenzeichen
2 AZR 398/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10064
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 850 ZPO
  • DB 1959, 1007 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Der nach ZPO §§ 850 ff. formularmäßig erlassene Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erfaßt auch den Anspruch des Arbeitnehmers auf die Abgangsentschädigung. Diese genießt nicht den Pfändungsschutz des Lohnanspruchs.