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§ 46 NLWO - Ordnung im Wahlraum

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO)
Amtliche Abkürzung
NLWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11210010600000

1Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. 2Er ordnet bei Andrang den Zutritt zum Wahlraum.