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§ 2 LBG - Verleihung der Dienstherrnfähigkeit durch Satzung (zu § 2 BeamtStG)

Bibliographie

Titel
Landesbeamtengesetz (LBG)
Amtliche Abkürzung
LBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2030-1

Soweit die Dienstherrnfähigkeit durch Satzung verliehen wird, bedarf diese der Genehmigung der Landesregierung oder der durch Gesetz hierzu ermächtigten Stelle.