Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.02.1980, Az.: II ZR 55/79
Schiff; Beladung; Rechtmäßiges Alternativverhalten; Beweislast
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 04.02.1980
- Aktenzeichen
- II ZR 55/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11675
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- MDR 1980, 647 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Wird ein Schiff durch unsachgemäßes Verhalten der Leute des Greiferbetriebs beim Beladen beschädigt, wäre aber der Schaden auch bei sachgemäßer Beladung eingetreten, so steht dies einem auf 831, 823 Abs. 1 BGB gestützten Schadenersatzanspruch des Eigentümers entgegen.
2. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Schaden auch bei sachgemäßer Beladung eingetreten wäre, trägt der in Anspruch genommene Geschäftsherr.