Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 48a SGB VIII - Sonstige betreute Wohnform

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe 
Redaktionelle Abkürzung
SGB VIII
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-8

(1) Für den Betrieb einer sonstigen Wohnform, in der Kinder oder Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten, gelten die §§ 45 bis 48 entsprechend.

(2) Ist die sonstige Wohnform organisatorisch mit einer Einrichtung verbunden, so gilt sie als Teil der Einrichtung.